Datenschutzrichtlinie
Jaeda (nachfolgend „das Unternehmen“ genannt] erstellt und veröffentlicht die folgende Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Daten, um die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen zu schützen und damit verbundene Beschwerden zügig und reibungslos zu bearbeiten.
Artikel 1 Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken. Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet. Sollte sich der Verwendungszweck ändern, wird das Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Einholung einer gesonderten Einwilligung.
- Leistungsangebot: Bereitstellung von Berechnungswerkzeugen für Bau-/Innenausbaumaterialien, Bereitstellung kundenspezifischer Dienstleistungen usw.
- Beschwerdebearbeitung: Überprüfung der Identität des Beschwerdeführers, Bestätigung der Beschwerdedetails, Kontaktaufnahme und Benachrichtigung zur Sachverhaltsermittlung, Mitteilung der Bearbeitungsergebnisse usw.
Artikel 2 Verarbeitung und Aufbewahrungsdauer personenbezogener Daten
1. Das Unternehmen verarbeitet und speichert personenbezogene Daten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungs- und Nutzungsfrist oder innerhalb der Aufbewahrungs- und Nutzungsfrist, die der Betroffene zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten vereinbart hat.
2. Die Verarbeitungs- und Aufbewahrungsfristen für die einzelnen personenbezogenen Daten sind wie folgt.
- policy.privacy.art2.list.membership
- policy.privacy.art2.list.provision
- policy.privacy.art2.list.consult
Artikel 3 Rechte und Pflichten der betroffenen Personen und ihrer gesetzlichen Vertreter sowie die Art und Weise ihrer Ausübung
Betroffene Personen können jederzeit ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Aussetzung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ausüben.
Artikel 4 (Verarbeitete personenbezogene Daten]
Das Unternehmen verarbeitet folgende personenbezogene Daten.
Artikel 5 (Vernichtung personenbezogener Daten]
policy.privacy.art5.desc
- policy.privacy.art5.list.agent
- policy.privacy.art5.list.task
Artikel 6 (Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten]
Das Unternehmen ergreift folgende Maßnahmen, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten.
Artikel 7 Datenschutzbeauftragter
policy.privacy.art7.desc
Artikel 8 (Änderung der Datenschutzrichtlinie]
Diese Datenschutzrichtlinie gilt ab dem Datum ihres Inkrafttretens. Im Falle von Ergänzungen, Löschungen oder Korrekturen des Inhalts gemäß Gesetzen und Richtlinien werden wir Sie ab 7 Tagen vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen durch entsprechende Bekanntmachungen informieren.
- policy.privacy.art8.officer
- policy.privacy.art8.name
- policy.privacy.art8.contact
policy.privacy.effective_date